Kontakt

Taskforce Gesunde Hundezucht - Hundegesundheit

GKF – Gesellschaft zur Förderung Kynologischer Forschung e.V.


Schaefferstrasse 9

07743 Jena

taskforce@tgh-hundegesundheit.de

Grundsätze der Hundezucht

Einleitung

Die verantwortungsvolle Zucht von Hunden stellt hohe Anforderungen an Züchterinnen und Züchter. Eine nachhaltige, tiergerechte Auswahl geeigneter Zuchttiere kann nur erfolgen, wenn Wissen über Genetik und Erbkrankheiten vorhanden ist. Zudem gefährdet eine unzureichende Kenntnis der normalen Trächtigkeit, des Geburtsverlaufs und der Entwicklung der Welpen die Gesundheit der Mutterhündin und der Nachkommen.


Eine Zusammenarbeit zwischen Züchterinnen und Züchtern, Gesetz- und Verordnungsgebern, zuständigen Behörden, der Tierärzteschaft und Hundehaltern und Hundehalterinnen ist erforderlich, um zu gewährleisten, dass Hunde und Menschen gemeinsam ein gutes Leben führen können.


Die nachfolgenden Leitlinien, die in Teilen auf den Responsible Dog Breeding Guidelines der EU Platform on Animal Welfare vom 03.11.2020 basieren, sollen Hundezüchterinnen und -züchter in Deutschland dabei unterstützen, verantwortungsvoll und zum Wohle der Tiere zu züchten. Sie haben die Pflicht, den Welpen einen guten Start in ihr Leben zu ermöglichen, damit sie gesund sind, gut sozialisiert werden und nach dem Absetzen bzw. der Abgabe in ihrem neuen Zuhause ein glückliches Leben führen können.


Züchterinnen und Züchter sind verpflichtet, für die von ihnen gezüchteten Welpen geeignete Zuhause zu finden. Sie müssen sicherstellen, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer gut zu den Hunden passen und sich ihrer lebenslangen Fürsorgepflicht bewusst sind. Auch können Welpeninteressentinnen und –interessenten den Leitlinien Hinweise entnehmen, auf welche Kriterien sie bei der Auswahl einer Züchterin oder eines Züchters achten sollten.

1. Grundlegende Prinzipien einer verant­wortungsvollen Zucht

  • In der Zucht eingesetzte Hunde sollten gesund und bei gutem Allgemeinbefinden sein.

  • Züchter müssen über ausreichende Kenntnisse aus allen für die Zucht relevanten Bereichen wie z. B. Genetik und Erbkrankheiten, Trächtigkeit, Geburtsverlauf und Welpenentwicklung verfügen.

  • Hunde sollten vor einem Zuchteinsatz tierärztlich untersucht werden. Dies schließt die Durchführung für die jeweiligen Tiere sinnvoller weiterführender Untersuchungen wie beispielsweise Röntgen, Herzultraschall oder Gentests ein.

  • Bei der Auswahl geeigneter Zuchthunde sollte das Verhalten der Tiere eine wichtige Rolle spielen.

  • Unterbringung, Ernährung, Haltung und Pflege der zur Zucht eingesetzten Hunde und ihrer Welpen müssen so gestaltet werden, dass die körperlichen und verhaltensbezogenen Bedürfnisse der Tiere erfüllt werden.

  • Es muss eine ausreichende Anzahl sachkundiger Betreuungspersonen zur Verfügung stehen.

  • Welpen dürfen ausschließlich an Personen abgegeben werden, bei denen davon auszugehen ist, dass ihnen ein geeignetes Zuhause geboten wird. Es sollte ein persönliches Kennenlernen im häuslichen Umfeld der Welpen im Beisein der Mutterhündin geben.

2. Auswahl geeigneter Zuchttiere

Vermeidung von Erbkrankheiten

In der Zucht eingesetzte Tiere sollten gesund und bei gutem Allgemeinbefinden sein. Eine verantwortungsvolle Zuchtauswahl setzt eine Kenntnis der innerhalb der jeweiligenPopulation (Rasse) vorhandenen Krankheitsdispositionen und Schutzveranlagungen (also der in der Population im Vergleich zum Durchschnitt häufiger und seltener vorkommenden Erkrankungen) voraus. Basierend auf den bekannten Krankheitsdispositionen sollten in der Zucht eingesetzte Tiere vor ihrem Zuchteinsatz mittels geeigneter Verfahren darauf untersucht werden, ob das Tier von der jeweiligen Erkrankung betroffen ist. Dabei sind die Vorkommenshäufigkeit der jeweiligen Krankheiten, die Aussagekraft der Untersuchungen und die mit ihnen verbundene Belastung für die Tiere zu berücksichtigen.

Die Taskforce empfiehlt grundsätzlich, Hunde vor einem geplanten Zuchteinsatz zumindest einmal von einem Tierarzt oder einer Tierärztin auf möglicherweise für die Zucht relevante Erkrankungen untersuchen zu lassen. Wenn aus einer Verpaarung Welpen mit einer wahrscheinlich oder gesichert erblich bedingten Krankheit hervorgegangen sind, sollte diese Verpaarung nicht wiederholt werden. Zudem sollte bewertet werden, ob die Zuchttiere, aus deren Verpaarung Welpen mit einer erblichen Krankheit hervorgegangen sind, in anderen Verpaarungen eingesetzt werden können, oder ob sie vollständig von der Zucht ausgeschlossen werden sollten.

Genetische Screening-Untersuchungen, mit deren Hilfe viele hundert Gene parallel auf Varianten und Mutationen untersucht werden können, sind für Hunde zunehmend kostengünstig und einfach verfügbar. Ihr Einsatz in der Zucht von Hunden ist grundsätzlich sinnvoll, die Interpretation der Testergebnisse setzt allerdings entsprechende Kenntnisse voraus und muss fachgerecht erfolgen.

Aus Gründen der genetischen Diversität ist unbedingt darauf zu achten, dass keine Hunde aufgrund von Mutationen, die für die jeweilige Population bzw. die geplante Verpaarung irrelevant sind, von der Zucht ausgeschlossen werden.

Vermeidung phänotypischer Extreme

Phänotypische Übertreibungen wie eine extreme Brachycephalie können mit ernsthaften Einschränkungen der Gesundheit und des Wohlbefindens einhergehen. Hunde, die bedingt durch extreme Körperformen unter gesundheitlichen Einschränkungen leiden, sollten nicht zur Zucht verwendet werden. Darüber hinaus sollten Verpaarungen so gewählt werden, dass übertriebene phänotypische Extreme bei den Nachkommen vermieden werden.

Die Einordnung, wo gesundheitsrelevante phänotypische Extreme beginnen, erfolgt teilweise sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund sollte die gesundheitliche Auswirkung beim Einzeltier ebenso Berücksichtigung finden, wie die aktuelle wissenschaftliche Literatur.

Wissenschaftlich validierte Testverfahren wie das Respiratory Functional Grading Scheme (RFGS) der Universität Cambridge können hierbei einen wichtigen Beitrag leisten. Hunde extrem brachycephaler Rassen sollten aufgrund der möglichen, schwerwiegenden gesundheitlichen Auswirkungen grundsätzlich nur unter entsprechenden gesundheitlichen Auflagen wie der Anwendung des RFGS gezüchtet werden.

Das Einkreuzen von Hunden anderer Rassen kann ein sehr effektives Mittel sein, um phänotypische Extreme bei den Nachkommen zu vermeiden.

Inzucht und Genetische Diversität

Die Verpaarung von Vollgeschwistern oder Halbgeschwistern untereinander sowie die Verpaarung von Vätern mit Töchtern, Müttern mit Söhnen, oder Großeltern mit Enkeln oder Enkelinnen darf nicht durchgeführt werden. Auch darüber hinaus sollte bei der Zucht darauf geachtet werden, Verpaarungen von Tieren, die eng verwandt sind, zu vermeiden.

Die vorhandene genetische Diversität in Zuchtpopulationen sollte genutzt und erhalten werden. Um den Genpool nicht unnötig einzuschränken, sollten möglichst wenig Tiere aus gesundheitlich irrelevanten Gründen von der Zucht ausgeschlossen werden. Wo vermehrt erbliche Krankheiten in Verbindung mit einem engen Genpool beobachtet werden, sollten Möglichkeiten zur Vergrößerung der genetischen Diversität (insbesondere Outcross-Programme) in Betracht gezogen werden.

Bei der Bestimmung der genetischen Diversität oder des Inzuchtkoeffizienten sind genomische Verfahren rechnerischen auf Ahnentafeln basierten Verfahren vorzuziehen, da letztere ungenaue Ergebnisse liefern können. Werden rechnerische Verfahren genutzt, sollten diese möglichst viele Elterngenerationen berücksichtigen, um ein aussagekräftiges Ergebnis zu liefern. Werden rechnerische Verfahren zur Bestimmung des Inzuchtkoeffizienten angewandt, sollten Verpaarungen mit einem rechnerischen Inzuchtkoeffizienten von > 12,5 % (berechnet über mindestens sechs Generationen) vermieden werden.

Der übermäßige Zuchteinsatz einzelner Zuchtrüden kann innerhalb kurzer Zeit zu großen Einschränkungen des Genpools führen. Aus diesem Grund sollte eine möglichst große Anzahl gesunder Rüden zum Zuchteinsatz kommen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte ein Rüde in der Regel innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht mehr als 5 % der gesamten Welpen in der jeweiligen Rasse-Population zeugen.

Bei allen Maßnahmen zum Erhalt oder zur Vergrößerung der genetischen Diversität innerhalb einer Population sollte deren Gesamtsituation berücksichtigt werden (Größe und Gesundheit der Population, Auftreten von Erbkrankheiten, Wert bestimmter Zuchttiere für die Population etc.).

Bei der Findung von unter Gesichtspunkten der genetischen Diversität sinnvollen Verpaarungen können Laboruntersuchungen zur Ermittlung geeigneter Verpaarungspartner hilfreich sein.

 

Umgang mit Anlageträgern monogener Erbkrankheiten

Wenn in einer Population monogene Erbkrankheiten in einem relevanten Umfang vorkommen, sollten vorhandene, für die jeweilige Population validierte Gentests Anwendung finden, um das Auftreten monogener Defekte bei den Nachkommen zu vermeiden. Das Verpaaren von zwei Tieren, die Träger einer bestimmten monogenen autosomal-rezessiven Erkrankung sind, hat zu unterbleiben.

Da davon auszugehen ist, dass jedes Säugetier Träger verschiedener Allele ist, die mit dem Auftreten von Erbkrankheiten assoziiert sind, und ein Ausschluss zahlreicher grundsätzlich zur Zucht geeigneter Tiere negative Auswirkungen auf die genetische Diversität innerhalb der Zuchtpopulation hätte, ist ein genereller Zuchtausschluss von Anlageträgern monogener Gendefekte nicht sinnvoll.

Die Anwendung für die jeweilige Population nicht validierter Gentests ist kritisch zu sehen. Insbesondere ist zu beachten, dass bestimmte Allele nicht in allen Populationen dieselbe Auswirkung auf den Phänotyp haben.

Verhalten

Bei der Auswahl von Zuchttieren muss ihr Verhalten berücksichtigt werden. Zur Beantwortung der Frage, welche Hunde sich aufgrund ihres ererbten und erworbenen Verhaltensrepertoires für einen Zuchteinsatz eignen, sollten sowohl ihre eigenen als auch die Lebensumstände und Einsatz-gebiete der geplanten Nachkommen berücksichtigt werden.

Insbesondere Begleithunde sollten freundlich gegenüber Menschen und anderen Tieren sein und sich in einer häuslichen Umgebung und engem Kontakt mit Menschen wohl fühlen. Hunde, die übermäßig ängstlich oder aggressiv sind, sollten nicht zur Zucht eingesetzt werden.

Häufigkeit des Zuchteinsatzes, Alter für die Zucht

Eine Hündin sollte innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten nicht mehr als zwei Würfe aufziehen. Bei der Entscheidung, ob eine Hündin, die bereits einen oder mehrere Würfe hatte, erneut zur Zucht eingesetzt werden soll, muss der Verlauf der zurückliegenden Trächtigkeiten und Welpenaufzuchten ebenso Berücksichtigung finden, wie der aktuelle Gesundheitszustand der Hündin. In Zweifelsfällen sollte tierärztlicher Rat eingeholt werden.

Das Alter von Zuchthunden kann sich auf ihre Gesundheit und Fortpflanzungsfähigkeit auswirken und somit auch die Gesundheit und Versorgung der Welpen beeinflussen. Das genaue Alter, in dem Hunde zur Zucht eingesetzt werden können, ist unter anderem von der Rasse abhängig. Grundsätzlich sollten Hündinnen frühestens im Alter von 15 Monaten und Rüden ab einem Alter von 12 Monaten zur Zucht eingesetzt werden. Für Hündinnen einiger (insbesondere großer) Hunderassen ist ein Zuchteinsatz erst ab einem Alter von 18 oder 24 Monaten empfehlenswert.

Eine tierärztliche Untersuchung vor dem Zuchteinsatz ist anzuraten. Bei Zuchttieren, die 8 Jahre oder älter (bei großen Rassen 6 Jahre oder älter) sind, sollte in jedem Fall eine tierärztliche Voruntersuchung erfolgen. Der Zuchteinsatz gesunder älterer Hunde kann im Einzelfall sehr wertvoll sein, insbesondere um Erkrankungen, die erst in späteren Lebensabschnitten auftreten, zu reduzieren. Ältere Hündinnen sollten sorgfältig hinsichtlich möglicher Fertilitäts- und Geburtsprobleme untersucht und die Vor- und Nachteile des Zuchteinsatzes abgewägt werden.

Züchter müssen für die zur Zucht eingesetzten Tiere auch nach Abschluss des Zuchteinsatzes Verantwortung übernehmen. Das bedeutet, dass die Zuchttiere in der Regel auch über die Dauer des Zuchteinsatzes hinaus beim Züchter verbleiben und dort lebenslang gepflegt und betreut werden. In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, die Tiere an einen anderen verantwortungsbewussten Besitzer weiter-zuvermitteln, der die weitere lebenslange Pflege und Betreuung der Zuchttiere nach Abschluss ihres Zuchteinsatzes übernimmt.

 

Main Image

3. Gesundheitsvorsorge bei Elterntieren und Welpen

Gesundheitskontrollen

Elterntiere müssen vor dem ersten Zuchteinsatz einem Tierarzt oder einer Tierärztin vorgestellt werden. Neben einer klinischen Allgemeinuntersuchung kann, wie oben dargestellt, auch die Durchführung rassespezifisch angepasster weiterführender Gesundheitsuntersuchungen (z. B. Gentests, Röntgenuntersuchungen, Echokardiographie, Belastungstests) sinnvoll sein. Eine Übersicht der für die jeweilige Rasse sinnvollen Gesundheitsuntersuchungen kann der tiermedizinischen Fachliteratur, Empfehlungen tierärztlicher Vereinigungen und den Zuchtauflagen verantwortungsvoller Rassezuchtverbände entnommen werden.

Tragende Hündinnen sollten zu geeigneten Zeitpunkten während der Trächtigkeit tierärztlich kontrolliert werden. Zeigen Welpen oder die Mutterhündin nach der Geburt Hinweise auf gesundheitliche Einschränkungen, muss ebenfalls ein Tierarzt oder eine Tierärztin hinzugezogen werden.

Impfungen und Parasitenprophylaxe

Zuchttiere sollten zum Zeitpunkt der Verpaarung regelmäßig entsprechend der aktuellen Empfehlungen der Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) geimpft sein. Im Einzelfall kann es aufgrund der Einschätzung des behandelnden Tierarztes bzw. der behandelnden Tierärztin sinnvoll sein, von den Empfehlungen der StiKo Vet abzuweichen. Darüber hinaus sollten die Zuchttiere zum Zeitpunkt der Verpaarung frei von parasitären Erkrankungen sein. Diesbezüglich wird auf die Empfehlungen der European Scientific Counsel Companion Animal Parasites (ESCCAP) hingewiesen.

4. Natürlicher Deckakt/Besamung

Deckakte müssen sorgfältig geplant und genau überwacht werden, um sicherzustellen, dass Hündin und Rüde vor Verletzungen oder Krankheiten geschützt sind. Eine mindestens einmalige gynäkologische Untersuchung der Zuchthündin ist anzuraten. Nach Abschluss des Deckaktes sollten Züch-ter beide Hunde auf das Vorliegen von Verletzungen kontrollieren. Zwangsbedeckungen sind abzulehnen. Ist für eine Bedeckung eine längere Anreise notwendig, sollte die Zeitplanung so erfolgen, dass sich die Hündin vor der Bedeckung akklimatisieren kann.

Tiere, die von ihrer Körpergröße, ihren Körperproportionen oder aufgrund ihres Verhaltens nicht zueinander passen, sollten nicht miteinander verpaart werden. Werden Hunde von stark unterschiedlichem Körperbau verpaart, kann dies das Risiko von Komplikationen beim Geburtsvorgang erhöhen.

Deckzeitpunktbestimmung

Die Durchführung einer fachgerechten Bestimmung des optimalen Deckzeitpunktes kann die Chance auf einen erfolgreichen Deckakt stark verbessern. Durch die Bestimmung des optimalen Deckzeitpunktes kann die Anzahl der Bedeckungen reduziert werden. Die oftmals im Rahmen des Deckzeitpunktbestimmung gewünschte bakteriologische Untersuchung einer Tupferprobe aus der Scheide ist, wenn keine Hinweise auf krankhafte Zustände (wie z. B. Anzeichen einer Entzündung) vorliegen, nicht sinnvoll, da sie zu unnötigem Antibiotikaeinsatz führen kann.

Instrumentelle Besamung

Hunde, die in der Zucht eingesetzt werden, sollten dazu in der Lage sein, sich auf natürliche Weise fortzupflanzen. Entsprechend sollten Besamungen in der Regel nur bei Tieren durchgeführt werden, die sich bereits auf natürliche Weise fortgepflanzt haben oder bei denen durch eine tierärztliche Untersuchung festgestellt wurde, dass eine natürliche Geburt grundsätzlich möglich ist.

Grundsätzlich sollte eine Besamung nur bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes durchgeführt werden. Vernünftige Gründe für die Durchführung einer Besamung sind insbesondere:

  • die Verbesserung der genetischen Diversität durch die Verwendung von Gefriersperma räumlich entfernter Tiere

  • die Zucht zur Vermeidung von Erkrankungen, die in späteren Lebensabschnitten auftreten, durch die Verwendung von Gefriersperma vitaler, älterer Tiere

  • Das Vermeiden von längeren Reisen, insbesondere bei Tieren, die ungern transportiert werden.

  • Lässt sich eine Hündin nicht natürlich decken, ist dies KEIN vernünftiger Grund für eine instrumentelle Besamung.

5. Betreuungspersonen von Zuchttieren und Welpen

Sachkunde

Das Wohlergehen von Hunden in menschlicher Obhut hängt zu großen Teilen von dem tiergerechten Umgang mit diesen durch die sie betreuenden Personen ab. Ein tiergerechter Umgang setzt eine hinreichende Sachkunde voraus. An Personen, die Zuchthunde und deren Welpen betreuen, sind hierbei erhöhte Anforderungen zu stellen, da mangelnde Sachkenntnis fatale Folgen sowohl für die Zuchthunde als auch für die Welpen haben kann. Insbesondere zu den folgenden Bereichen sollten Betreuungspersonen von Zuchthunden und Welpen über hinreichende Kenntnisse verfügen:

  • Genetik

  • Krankheitsdispositionen und Schutzveranlagungen der von ihm betreuten Rasse

  • Sinnvolle Untersuchungen zur Vermeidung relevanter Erbkrankheiten

  • Den normalen Trächtigkeits- und Geburtsverlauf

  • Die normale Welpenentwicklung

  • Das frühzeitige Erkennen von und den richtigen Umgang mit kranken Tieren

  • Die tiergerechte Betreuung der Welpen

  • Die Ernährung von trächtiger Hündin, Mutterhündin und Welpen

  • Sauberkeit und Hygiene

  • Die für sie geltenden rechtlichen Anforderungen.


Um das Vorliegen der notwendigen Kenntnisse sicherzustellen, sollten sich Hundezüchter und andere Betreuungspersonen von Zuchthunden und Welpen regelmäßig in angemessener Art zu den genannten Themenkomplexen fortbilden. Hierzu gibt es ein umfangreiches Angebot verschiedener privater Anbieter und Zuchtvereine.


Die Mitglieder der Taskforce sind der Ansicht, dass die Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises für Hundezüchter und Hundezüchterinnen notwendig ist. Für eine praxisnahe Umsetzung könnte auf die oben genannten bestehenden Fortbildungsangebote zurückgegriffen werden, indem diese durch eine zentrale Kontrollstelle als geeignet zertifiziert werden.

Anzahl Betreuungspersonen

Die tiergerechte Betreuung muss durch sachkundige Personen sichergestellt werden. Hierzu muss eine ausreichende Anzahl solcher Personen zur Verfügung stehen. Bezüglich der in Deutschland gültigen rechtlichen Mindeststandards wird auf die entsprechenden Regelungen (insbesondere § 3) der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) verwiesen.

Unterbringung

Die Art der Unterbringung muss an die körperlichen Eigenschaften und Bedürfnisse und das Verhalten der gezüchteten Hunde angepasst sein. Hunde und Welpen, die in ihrem weiteren Leben in engem Kontakt zu Menschen gehalten werden, sollten idealerweise im Haus des Züchters leben, damit sie mit der häuslichen Umgebung und den menschlichen Aktivitäten vertraut sind und sich darin wohlfühlen.


In jedem Fall müssen Hunde sowohl ausreichend Auslauf im Freien haben als auch die Möglichkeit, sich in einen Bereich zurückzuziehen, in dem sie vor dem Wetter geschützt sind. Zuchthunden und Welpen sollte eine abwechslungsreiche, komplexe und anregende Umgebung geboten werden, damit sie ihr natürliches Verhalten ausleben können. Alle Bereiche, die für Hunde zugänglich sind, müssen für diese sicher sein.


Auch wenn erwachsene Hunde eine große Bandbreite an Temperaturen tolerieren, sollte in ihrer regelmäßigen Unterbringung eine für sie angenehme Temperatur vorliegen. Welpen benötigen insbesondere in den ersten 10 Tagen nach der Geburt höhere Temperaturen, da sie noch nicht zu einer angemessenen Thermoregulation fähig sind. Es kann vorteilhaft sein, wenn Hunden unterschiedliche Temperaturbereiche zugänglich sind, so dass sie ihre Umgebungstemperatur in einem gewissen Rahmen selbst bestimmen können.

Unterbringung bei der Geburt

Zur Geburt der Welpen muss Hündinnen ein ruhiger, sicherer Bereich zur Verfügung stehen, zu dem andere Tiere keinen Zugang haben. Abhängig von der Größe der Hunde sollte in diesem Bereich bereits einige Tage vor der Geburt eine Wurfkiste bereitgestellt werden, mit der sich die Hündin rechtzeitig vor der Geburt vertraut machen kann.

Die Seiten der Wurfkiste sollten ausreichend hoch sein, um ein Herausfallen der Welpen zu verhindern. Die Größe sollte ausreichend sein, um ein vollständiges Ausstrecken der Mutterhündin zu gewährleisten. Der relevante Bereich und die Wurfkiste sollten für die Hündin und die Welpen möglichst komfortabel und für den Züchter leicht zu reinigen sein.

6. Ernährung

Hunde sollten entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse bedarfsdeckend gefüttert werden. Dabei müssen Faktoren wie z. B. Rasse, Aktivitätsniveau, Alter und Gesundheitszustand Berücksichtigung finden. Im Rahmen der Zucht sind sowohl an die Fütterung der trächtigen Hündin und der Mutterhündin als auch die Fütterung von Welpen besondere Anforderungen zu stellen. Trächtigkeit oder Säugezeit sind mit einem erhöhten Energie- und Nährstoffbedarf der Hündin verbunden. Die Fütterung muss an das Stadium der Trächtigkeit/der Säugezeit/Wurfgröße und an die Körperkondition der Hündin angepasst werden.

In vielen Fällen ist die Fütterung eines hochwertigen, auf die Bedürfnisse des jeweiligen Hundes abgestimmten Alleinfuttermittels eine gute Möglichkeit, eine bedarfsgerechte Ernährung sicherzustellen. Die Fütterung bedarfsgerechter, hygienisch einwandfreier selbstzusammengestellter Diäten für tragende Hündinnen, Mutterhündinnen und Welpen zu allen Zeitpunkten ist komplex und setzt entsprechende Kenntnisse voraus. Hinsichtlich einer geeigneten Ernährung von trächtigen und säugenden Hündinnen, Welpen oder Tieren mit relevanten Erkrankungen ist es in vielen Fällen sinnvoll, tierärztlichen Rat einzuholen.

Tierfuttermittel sollten an einem sauberen Ort, geschützt vor Ungeziefer und entsprechend der Angaben des Herstellers aufbewahrt und zubereitet werden. Nicht gefressenes Feuchtfutter sollte vor der nächsten Fütterung und nicht gefressenes Trockenfutter spätestens nach 24 Stunden entfernt werden. Es sollte zu allen Zeiten Zugang zu frischem Trinkwasser bestehen. Es sollten für Futter und Wasser getrennte, saubere Behältnisse aus geeignetem Material (z. B. Edelstahl oder Keramik) verwendet werden.

Während der Trächtigkeit und nach der Geburt der Welpen ist es wichtig, die Futter- und Wasseraufnahme der Tiere zu beobachten und möglichst zu dokumentieren. Auch die Gewichtsentwicklung der Welpen muss verfolgt und schriftlich festgehalten werden. Bei Auffälligkeiten bei der Futter- oder Wasseraufnahme oder der Gewichtsentwicklung ist tierärztlicher Rat einzuholen.

7. Beobachtung, Führen von Aufzeichnungen, Kennzeichnung und Registrierung

Das Wohlergehen von Zuchthunden und Welpen muss regelmäßig über den Tag verteilt kontrolliert werden. Fallen dabei Anzeichen von abnormalem Verhalten oder Krankheit auf, muss eine Tierärztin bzw. ein Tierarzt hinzugezogen werden.

Züchter müssen vollständige und korrekte Aufzeichnungen über Zuchttiere und Welpen führen. Sowohl die zur Zucht eingesetzten Hunde als auch die Welpen müssen eine eindeutige Kennzeichnung, in der Regel durch Applizieren eines Transponder-/Mikrochips erhalten und in einem Heimtierregister registriert werden, um eine lebenslange Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.

Die von einem Züchter zu führenden Aufzeichnungen sollten insbesondere folgende Angaben zu den in der Zucht eingesetzten Hunden und ihren Welpen enthalten:

  • Name der Tiere

  • Geburtsdatum

  • Eindeutige Kennzeichnungs-/Registrierungsnummer

  • Geschlecht

  • Rasse

  • Ein Foto oder andere Dokumentation von Erkennungsmerkmalen

  • Registrierungsnummer in einem Zuchtverband (soweit vorhanden)

  • Alle erfolgten tierärztlichen Untersuchungen und Behandlungen (einschließlich Impfungen und Parasitenbehandlungen)

  • Name der Elterntiere

  • Bei den Elterntieren und den Welpen durchgeführte
    Gesundheitsuntersuchungen und Ergebnisse dieser Untersuchungen

  • Datum durchgeführter Verpaarungen

  • Verlauf der Verpaarung oder Besamung, eventuelle aufgetretene Komplikationen

  • Trächtigkeitsverlauf, Anzahl und Gesundheit der Welpen nach durchgeführten Verpaarungen

  • Aufgetretene Missbildungen bei den Welpen

  • Datum der Abgabe von Welpen

  • Name und Adresse der künftigen Halterin / des künftigen Halters

  • Dokumentation der Futteraufnahme und Gewichtsentwicklung

8. Kennenlernen der Welpenkäufer und Übergabe

Das Internet ist ein geeignetes Forum für eine erste Kontaktaufnahme zwischen Züchterinnen/Züchtern und Welpeninteressentinnen/ -interessenten. Es ist jedoch in keinem Fall geeignet, ein persönliches Treffen und Kennenlernen der beteiligten Parteien zu ersetzen. Entsprechend sollten Welpen vor der Abgabe durch den Züchter möglichst mehrfach von den Welpeninteressenten und -intressentinnen in ihrem häuslichen Umfeld im Beisein der Mutter der Welpen besucht werden.

Bei diesen persönlichen Treffen sollte die Züchterin oder der Züchter sich darum bemühen, sicherzustellen, dass der neue Besitzer gut zu seinem künftigen Welpen passt, dessen Bedürfnisse kennt und erfüllen kann und davon auszugehen ist, dass der Welpe lebenslang eine adäquate Versorgung erhalten wird.

Züchterinnen oder Züchter sollten den neuen Hundehaltern umfassende Informationen zu den künftigen Bedürfnissen des Welpen zur Verfügung stellen. Dies umfasst u. a. folgende Punkte:

  • Hinweise zur bisherigen und weiteren Fütterung der
    Welpen (möglichst einschließlich der Bereitstellung eines Vorrats des bisher gefütterten Futters)

  • Ratschläge zum weiteren Training und zur Sozialisierung

  • Ratschläge zur Eingewöhnung im neuen Lebensumfeld

 

Züchterinnen oder Züchter sollten auch über die Abgabe hinaus beratend zur Verfügung stehen und sich in den ersten Monaten nach der Abgabe regelmäßig bei der neuen Halterin oder dem neuen Halter über die Entwicklung und den Gesundheitszustand der abgegebenen Hunde erkundigen.


Welpen müssen in verantwortungsvolle Hände abgegeben werden. Ist dies nicht möglich, ist es Aufgabe des Züchters oder der Züchterin, ihre weitere Betreuung und Pflege sicherzustellen. Für den Fall, dass nach der Abgabe der Welpen Gründe auftreten, warum die neue Eigentümerin oder der Eigentümer den Welpen nicht behalten kann, sollten Züchterinnen und Züchter für eine Rücknahme des Welpen zur Verfügung stehen. Dies kann beispielsweise über die Vereinbarung eines Rückkaufsrechts umgesetzt werden.

Die Taskforce Gesunde Hundezucht ist ein unabhängiger
Zusammenschluss von Expertinnen und Experten aus Tier-
medizin und Genetik. Ihr Ziel ist es, wissenschaftliche Er-
kenntnisse rund um die Tierzucht praxisnah aufzubereiten
und bereitzustellen, so dass diese von Tierärztinnen und
Tierärzten sowie von Züchterinnen und Züchtern genutzt
und praktisch umgesetzt werden können.

Für die Taskforce Gesunde Hundezucht:

Dr. Jan-Peter Bach
Dr. Tina Brahm
Dr. Nele Eley
Prof. Dr. Sandra Goericke-Pesch
Dr. Thomas Steidl
Dr. Viola Hebeler
Prof. Dr. Christiane Herden
Dr. Jan-Gerd Kresken
Prof. Dr. Tosso Leeb
Prof. Dr. Andreas Moritz
Dr. Anne Posthoff
Dr. Friedrich Röcken
Dr. Bernd Tellhelm
Prof. Dr. Holger Volk
Prof. Dr. Dr. h.c. Axel Wehrend

Unsere Leitlinien als PDF

Hier können Sie unsere Leitlinien als PDF downloaden.

William Ahrend
william.ahrend@gmail.com